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   LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19   

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https://dejure.org/2021,51245
LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19 (https://dejure.org/2021,51245)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.12.2021 - L 2 U 211/19 (https://dejure.org/2021,51245)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - L 2 U 211/19 (https://dejure.org/2021,51245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Amtsermittlung, Amtsermittlungsgrundsatz, Bevollmächtigter, Beweismaßstab, Beweismaßstab der Glaubhaftmachung, bloße Möglichkeit einer Fristversäumnis, Fristversäumnis, glaubhaft, Glaubhaftmachung, Restfrist, Urlaub, Verschulden, Vorkehrungen, Wiedereinsetzung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren; Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen vor dem Sozialgericht; Amtsermittlungsgrundsatz bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in sozialgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    "Ohne Verschulden verhindert ..., eine gesetzliche Frist einzuhalten" (§ 67 Abs. 1 SGG), ist nach der Rspr. des BSG ein Prozessbeteiligter aber auch dann, "wenn ein solches Verschulden zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist bzw ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre" (wortgleich BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R, und Beschluss vom 20.12.2011, B 4 AS 161/11 B; vgl. auch BSG [Großer Senat], Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73; a.A. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 25.11.1977, V C 12.77: "An der Kausalität und der Vorwerfbarkeit seines Verhaltens ändert sich nichts dadurch, daß ein späteres Verhalten eines Dritten, sei es schuldhaft gewesen oder nicht, für die Fristversäumnis ebenfalls kausal war (dergestalt, daß dieser Dritte die vom Kläger schuldhaft verursachte Fristversäumnis noch hätte verhindern können).

    Seine - im Vergleich mit dem BVerwG - großzügige Rechtsprechung hat das BSG mit der besonderen, nicht nur materiell-rechtlichen, sondern auch prozessualen Schutzbedürftigkeit des vor den Sozialgerichten klagende Personenkreises begründet (vgl. BSG, Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73) und aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R).

    Danach - so das BSG - stehe eine vom Antragsteller verschuldete Fristversäumnis nur dann einer Wiedereinsetzung entgegen, wenn die Fristversäumnis nicht durch ein pflichtgemäßes Verhalten einer "anderen Stelle" (BSG, Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73) hätte verhindert werden können.

    Unter einer anderen Stelle hat das BSG im Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73 ein unzuständiges Gericht, aber auch eine "unzuständige Behörde oder Verwaltungsstelle" genannt, ohne dass differenziert worden wäre, ob für die unzuständige Stelle auch eine (gesetzliche) Pflicht zur Weiterleitung besteht.

    Ein Prozessbeteiligter könne daher erwarten, dass offenkundige Versehen in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen würden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BSG, Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    "Ohne Verschulden verhindert ..., eine gesetzliche Frist einzuhalten" (§ 67 Abs. 1 SGG), ist nach der Rspr. des BSG ein Prozessbeteiligter aber auch dann, "wenn ein solches Verschulden zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist bzw ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre" (wortgleich BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R, und Beschluss vom 20.12.2011, B 4 AS 161/11 B; vgl. auch BSG [Großer Senat], Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73; a.A. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 25.11.1977, V C 12.77: "An der Kausalität und der Vorwerfbarkeit seines Verhaltens ändert sich nichts dadurch, daß ein späteres Verhalten eines Dritten, sei es schuldhaft gewesen oder nicht, für die Fristversäumnis ebenfalls kausal war (dergestalt, daß dieser Dritte die vom Kläger schuldhaft verursachte Fristversäumnis noch hätte verhindern können).

    Seine - im Vergleich mit dem BVerwG - großzügige Rechtsprechung hat das BSG mit der besonderen, nicht nur materiell-rechtlichen, sondern auch prozessualen Schutzbedürftigkeit des vor den Sozialgerichten klagende Personenkreises begründet (vgl. BSG, Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73) und aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R).

    Vielmehr ist nur eine zusätzliche Beratungs- und Überlegensfrist einzuräumen, die dann gegebenenfalls über die eigentliche Rechtsmittelfrist hinausreichen kann und in diesem darüber hinausreichenden Zeitraum eine Wiedereinsetzung ermöglicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2013, 10 B 10/13 - m.w.N.; BSG, Urteile vom 29.10.1987, 11b RAr 68/86, und vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Dementsprechend sei Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruhe, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht lägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.1995, 1 BvR 166/93).

    Welche Gerichte eine solche Fürsorgepflicht trifft, ist den Entscheidungen des BSG nicht eindeutig zu entnehmen; die vom BVerfG im Beschluss vom 20.06.1995, 1 BvR 166/93, gesehene Fürsorgepflicht betrifft jedenfalls nur das vorbefasste Gericht (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 03.01.2001, 1 BvR 2147/00).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Fristen dürfen bis zu ihrem Ende ausgeschöpft werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1976, 2 BvR 652/75; BSG, Urteile vom 31.03.1993, 13 RJ 9/92, und vom 07.07.1998, B 5 RJ 16/98 R).

    Je näher das Ende der Frist rückt, umso höher werden aber die Anforderungen an die Sorgfalt dessen, der die Frist einzuhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.1993, 13 RJ 9/92).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Glaubhaftmachung in diesem Sinne bedeutet, dass nicht die beim Vollbeweis geforderte, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, sondern dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht (vgl. BSG, Beschluss vom 11.11.2003, B 2 U 293/03 B - m.w.N.; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 13.11.2012, L 15 SF 168/12 - mit eingehender Differenzierung zwischen der Glaubhaftmachung im Sinne der vom Antragsteller im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags zu leistenden Glaubhaftmachung einerseits und des vom Gericht bei den Ermittlungen von Amts wegen zu beachtenden Beweismaßstabs andererseits - unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 09.07.1969, 2 BvR 753/68, und vom 05.02.2020, L 20 KR 451/16 NZB; zum Grundsatz der Amtsermittlung bei einem Wiedereinsetzungsantrag vgl. auch BSG, Urteil vom 24.10.1957, 10 RV 285/55).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei der vorgetragenen Tatsache um einen ausgesprochen naheliegenden, der Lebenserfahrung entsprechenden Versäumungsgrund handelt und auch kein Anlasse besteht, an der Wahrscheinlichkeit des vorgebrachten Sachverhalts zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.1969, 2 BvR 753/68).

  • BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 68/86

    Fristverstoß - Vorrübergehende Verhinderung - Zu kurze Restfrist

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Der unmittelbare Grund für die Fristversäumnis in einer solchen Konstellation ist dann nicht das vorübergehende und während der Rechtsmittelfrist wieder beendete Hindernis, sondern die bis zum Zeitpunkt des Fristablaufs bestehende Unmöglichkeit einer angemessenen Überlegung und Beratung (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1987, 11b RAr 68/86).

    Vielmehr ist nur eine zusätzliche Beratungs- und Überlegensfrist einzuräumen, die dann gegebenenfalls über die eigentliche Rechtsmittelfrist hinausreichen kann und in diesem darüber hinausreichenden Zeitraum eine Wiedereinsetzung ermöglicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2013, 10 B 10/13 - m.w.N.; BSG, Urteile vom 29.10.1987, 11b RAr 68/86, und vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Von einer Weiterleitungspflicht geht das BVerfG aber auch dann aus, wenn "eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift" (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006, 1 BvR 2558/05) vorliegt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002, 1 BvR 476/01.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Von einer Weiterleitungspflicht geht das BVerfG aber auch dann aus, wenn "eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift" (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006, 1 BvR 2558/05) vorliegt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002, 1 BvR 476/01.
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Letzterer Beweismaßstab, der mildeste im Sozialrecht (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B), ist aber geprägt durch das Erfordernis nur einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit und damit einer Relativität (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R: "Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr. 3d mwN), dh der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl BSG Beschluss vom 8.8.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S. 14 f mwN).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19
    Zu berücksichtigen bei der Prüfung der Wiedereinsetzung ist, dass es der in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verankerte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Akte öffentlicher Gewalt und der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gebieten, dass die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung im Sinn des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, 2 BvR 2776/10).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12

    Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B

    Versorgung mit Human-Immunglobulinen im Wege einer Off-Label-Versorgung zur

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZB 31/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • BSG, 10.12.2014 - B 1 KR 11/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumnis der Frist zur Einlegung der

  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses;

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

  • LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 286/19

    Kostenerstattungsanspruch: Beweismaßstab für den Zusammenhang zwischen

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Bayern, 13.11.2012 - L 15 SF 168/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen eines Untersuchungstermins -

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 84/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 293/03 B

    Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren, Glaubhaftmachung

  • BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 16/98 R

    Zurückverweisung an einen anderen Senat des LSG

  • LSG Bayern, 08.01.2010 - L 14 R 677/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Versäumung der

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86

    Bevollmächtigter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2012 - L 18 SF 391/11

    Sonstige Angelegenheiten

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZB 43/71

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund

  • BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 285/55
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